Markus FeistleStrategischer Finanzarchitekt 30-Minuten-Termin

Gesundheitsreform · Was Kassenpatienten jetzt wissen müssen

Gesetzlich versichert heißt nicht: gut versorgt.

Die Krankenkassen stehen vor einem Milliardendefizit — und sparen dort, wo Sie es am eigenen Konto spüren werden: bei den Leistungen.

Am Ende dieser Seite steht eine einzige Zahl, an der Sie erkennen, wie groß Ihre persönliche Lücke ab 2027 wird.

26 Jahre Finanzberatung · Versicherungsmakler nach § 34d GewO · für Angestellte und Arbeitgeber

Was gerade beschlossen wird

Die Kasse spart. Bei Ihnen.

Den gesetzlichen Krankenkassen droht 2027 ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro — bis 2030 könnte es ohne Gegensteuern auf etwa 40 Milliarden anwachsen. Die Antwort der Politik ist die Gesundheitsreform 2026 mit Einsparungen von über 16 Milliarden Euro.

Und die kommen nicht aus der Verwaltung, sondern aus dem Leistungskatalog.

  • Zahnersatz. Der Festzuschuss zur Regelversorgung soll ab 2027 von 60 auf 50 Prozent sinken.
  • Medikamente. Die Zuzahlungen werden erhöht.
  • Homöopathische Arzneimittel. Die Erstattung wird gestrichen.
  • Vorsorge. Selbst das Hautkrebsscreening steht auf dem Prüfstand.

Ein Beispiel, das jeder versteht

Was ein fehlender Backenzahn Sie wirklich kostet

Die Regelversorgung wäre eine Metallbrücke für rund 900 Euro — dafür gibt es heute etwa 550 Euro Zuschuss. Entscheiden Sie sich aber für ein Implantat mit Keramikkrone für 3.000 bis 4.000 Euro, bleibt der Zuschuss trotzdem bei diesen rund 550 Euro. Denn er richtet sich nach dem Befund, nicht nach Ihrer Behandlung.

Ihr Eigenanteil: schnell über 3.000 Euro. Und ab 2027 sinkt der Zuschuss noch einmal spürbar.

Diese Entscheidung der Politik können Sie nicht ändern. Ihre Vorsorge schon.

Die Lösung, die kaum jemand kennt

Die betriebliche Krankenversicherung leistet genau dort, wo jetzt Lücken entstehen

Nach vielen Finanzanalysen erkenne ich ein Muster: Den meisten fehlt nicht der Wille zur Vorsorge — ihnen fehlt der Zugang.

Genau den öffnet die betriebliche Krankenversicherung (bKV): Der Arbeitgeber schließt sie für sein Team ab, oft ohne Gesundheitsprüfung und zu Konditionen, die privat kaum erreichbar sind.

  • Zahnersatz-Budget — schließt genau die Lücke aus dem Beispiel oben.
  • Sehhilfen, Vorsorge, Naturheilverfahren — was die Kasse streicht, fängt die bKV auf.
  • Für Mitarbeitende: ein echtes Gehaltsextra, das man beim Zahnarzt spürt.
  • Für Arbeitgeber: Bindung und Wertschätzung, steuerlich begünstigt.

Der 30-Sekunden-Selbsttest

Sie sind Experte in Ihrem Fach. Drei Fragen zu Ihrem Gesundheitsschutz.

  1. Wissen Sie, wie hoch Ihr Eigenanteil bei einem Implantat wäre — heute und ab 2027?
  2. Wissen Sie, welche Leistungen Ihre Kasse in den letzten Jahren bereits gestrichen hat?
  3. Wissen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine bKV anbietet — oder was es Sie als Arbeitgeber kosten würde?

Wenn Sie bei einer Frage gezögert haben, sind Sie in guter Gesellschaft — diese Lücke sehe ich bei den meisten Angestellten und Arbeitgebern. Der Unterschied: Die einen schließen sie jetzt, die anderen zahlen sie später.

Stellen Sie sich vor

Ihr Team geht zum Zahnarzt — ohne Angst vor der Rechnung

Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeitenden erzählen zu Hause, dass „die Firma“ den Zahnersatz bezuschusst. Oder Sie selbst sitzen beim Heil- und Kostenplan und wissen: Die Lücke ist gedeckt.

In zehn Jahren werden Sie nicht bereuen, einen Vertrag mehr geprüft zu haben — sondern, dass Ihnen der Plan fehlte, als die Kürzungen kamen.

50 % Mehr soll die Kasse ab 2027 von der Regelversorgung beim Zahnersatz nicht mehr zahlen — von Ihrer Wunschversorgung oft nur einen Bruchteil. Der Rest ist Ihre Lücke.

Kostenlos & unverbindlich

Ihre persönliche Lücken-Analyse

Ich zeige Ihnen, wo die Reform Sie trifft — und wie die betriebliche Krankenversicherung die Lücke schließt. Als Angestellte oder Angestellter erfahren Sie, wie Sie das Thema in Ihren Betrieb bringen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, was es kostet und bewirkt.

  • Kein Produktverkauf, kein Vertragsabschluss
  • Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
  • Gesundheitsangaben nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt

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Vielen Dank.

Ihre Anfrage ist eingegangen – die Bestätigung ist auf dem Weg in Ihr Postfach. Ich melde mich in Kürze persönlich für Ihre Lücken-Analyse.

Quellen und Stand: Gesundheitsreform 2026 bzw. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragsätze in der GKV (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026); Festzuschuss-Systematik nach § 55 SGB V. Einzelne Regelungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Beispielrechnungen vereinfacht; keine Rechts- oder Steuerberatung, eine steuerliche Beratung im Sinne des § 5 StBerG erfolgt nicht.

Ihr nächster Schritt

Wissen, wie groß Ihre Lücke ist

30 Minuten, online oder in Dortmund oder Essen. Danach kennen Sie Ihre Zahl — und wissen, ob die bKV in Ihrem Fall der richtige Weg ist.

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