Altersvorsorgedepot – die Reihe, Teil 1 von 9
Altersvorsorgedepot Zulage
Die Zulage im Altersvorsorgedepot hat eine Eigenschaft, die in keiner Werbung steht: Sie belohnt Geduld. Das ist ungewöhnlich, denn fast alles andere rund um das neue Depot ruft gerade „sofort“.
Ein Fall, wie er im Revier immer wieder vorkommt.
Ein Elektroingenieur, Anfang 40, abends auf dem Sofa. Er scrollt. „Die besten Anbieter.“ „Jetzt vormerken.“ Dann eine Rangliste mit Noten und einem Testsieger. Im selben Text, klein gedruckt: Die Zertifizierung steht noch aus. Mehrere Anbieter haben ihre Gebühren noch gar nicht veröffentlicht.
Es gibt einen Sieger. Aber das Rennen hat noch nicht begonnen. Und trotzdem legt der Ingenieur das Handy mit einem unguten Gefühl weg. Er hat Angst, zu spät zu sein.
Muss ich das Altersvorsorgedepot sofort abschließen?
Die naheliegende Antwort lautet: Wer zuerst kommt, sichert sich etwas. So funktionieren Konzertkarten, Frühbucherrabatte und Neubaugebiete. Beim Altersvorsorgedepot funktioniert es anders.
Abschließen kann vor dem 1. Januar 2027 niemand. Und die Zulage wird je Kalenderjahr berechnet. Wer bis zum 31. Dezember 1.800 Euro einzahlt, bekommt die volle Grundzulage von 540 Euro. Egal, ob er im Januar monatlich anfängt oder im Dezember auf einmal einzahlt. Die Rechnung ist einfach: 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro, also 180 Euro. Dann 25 Cent je Euro für die nächsten 1.440 Euro, also 360 Euro.
Finanztest fasst das in drei Wörter: „Bloß keine Hektik!“
Gleichzeitig sind die Produkte noch nicht fertig. Die Anbieter lassen ihre Verträge beim Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren. Bei einer Umfrage des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung im August erwartete knapp die Hälfte der Anbieter ihre Unterlagen erst später im Jahr.
Zwei Ausnahmen gehören dazu. Wer am 1. Januar 2027 schon 24 ist, sollte 2027 nicht auslassen. Den Bonus von 200 Euro gibt es nur, solange man zu Jahresbeginn unter 25 ist. Und für manche mit sehr kleinem Einkommen und mehreren Kindern kann laut Finanztest noch ein Riester-Vertrag in diesem Jahr günstiger sein. Das gehört durchgerechnet.
Der Sieger ohne Rennen: Beim Altersvorsorgedepot arbeitet die Zeit für Sie
Ich nenne das den Sieger ohne Rennen. Bewertet wird nicht, was ein Produkt leistet, sondern was ein Anbieter ankündigt.
Das Verblüffende ist nicht, dass es solche Ranglisten gibt. Verblüffend ist, wie gut sie wirken, obwohl die Regel das Gegenteil sagt. Wir haben gelernt, dass Zögern etwas kostet. Hier kostet es nichts. Jeder Monat bis zum Abschluss bringt mehr echte Unterlagen und weniger Ankündigungen.
Einen Haken gibt es. Warten auf den Vertrag heißt nicht warten mit dem Geld. Liegt das Geld bis Dezember auf dem Girokonto, kostet das Abwarten zwar keine Zulage, aber Rendite. Finanztest rät deshalb, laufende Sparpläne weiterlaufen zu lassen.
Für den Ingenieur heißt das: Er kann das Handy weglegen. Ohne ungutes Gefühl.
Das Problem, das sich damit löst: Sie lassen sich nicht von Ranglisten treiben, hinter denen noch keine Tarife stehen. Sie verlieren keinen Euro Zulage. Und Sie haben bis Dezember Zeit für die Frage, die wirklich zählt. Genau diese Zeit nutze ich mit meinen Mandanten: Wir legen fest, worauf es bei ihnen ankommt, bevor das erste Angebot auf dem Tisch liegt.
Ihr erster Schritt
- Heute: prüfen, ob eine der beiden Ausnahmen auf Sie zutrifft. Geburtsdatum, Einkommen, Kinder.
- Bis zum Abschluss weitersparen, etwa in einem bestehenden Sparplan.
- 2027 abschließen, wenn geprüfte Tarife vorliegen. Spätestens bis zur Einzahlung im Dezember.
Im nächsten Teil
Wenn Eile nichts bringt, worauf kommt es dann an? Es gibt fünf Regeln, die kaum jemand kennt. Die erste betrifft einen Vertrag, an den beim Altersvorsorgedepot fast niemand denkt: den alten Riester-Vertrag in der Schublade. Ein einziger Klick im Januar entscheidet auch über ihn. Teil 2: Altersvorsorgedepot und Riester.
Ausrechnen, was die Förderung für Sie bringt: Altersvorsorgedepot Rechner. Die ganze Reihe: Das Altersvorsorgedepot kommt.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz, Gesetzesbeschluss, BR-Drucksache 206/26 (verkündet BGBl. I 2026 Nr. 156): §§ 84, 85 EStG. Abgerufen 09.10.2026
- Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Reform, 01.06.2026. Abgerufen 09.10.2026
- Stiftung Warentest, Finanztest: Altersvorsorgedepot, test.de/altersvorsorgedepot. Abgerufen 09.10.2026
- Cash: Altersvorsorgedepot 2027 – der Fahrplan für Finanzberater, 13.08.2026, mit IVFP-Umfrage August 2026. Abgerufen 09.10.2026
- Vergleichsportal mit Rangliste, Stand 05.10.2026 (Name bewusst nicht genannt)
Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: Gesetz vom Mai 2026, anzuwenden ab 1. Januar 2027.
Markus Feistle, strategischer Finanzarchitekt, seit 2000 in der Finanzberatung, Dortmund und Essen.
