186.000
So viele Unternehmen erreichen laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn zwischen 2026 und 2030 die Übergabereife. Das sind gut 37.000 pro Jahr.
Für Inhaber und geschäftsführende Gesellschafter zwischen 50 und 62 · Dortmund und Metropole Ruhr
Sie wissen, was Ihr Unternehmen wert sein könnte. Wissen Sie auch, was es wert sein muss?
Eine Bewertung sagt, was der Markt zahlt. Ich rechne, was Sie brauchen.
Kostenfrei · unverbindlich · keine Produktpräsentation. Sie erhalten eine Zahl und die Rechnung dahinter, auf einer Seite.
Stand: 2. September 2026 · Lesedauer etwa 9 Minuten · Markus Feistle, Strategischer Finanzarchitekt, Dortmund
Die Ausgangslage
Eine Unternehmensnachfolge bringt fünf Fachleute an einen Tisch. Alle fünf sind qualifiziert. Alle fünf haben ein klar umrissenes Mandat. Und alle fünf arbeiten an derselben Sache: dem Unternehmen.
An Ihnen arbeitet niemand.
Das ist keine Nachlässigkeit und kein Vorwurf an eine Berufsgruppe. Es ist eine Folge davon, wie Aufträge zugeschnitten sind – und es hat eine sehr konkrete Konsequenz. Die Frage, die Sie seit Jahren mit sich herumtragen, wird nirgends beantwortet, weil sie in keinem der fünf Aufträge steht.
Die Arbeitsteilung
Jede Zeile dieser Tabelle beschreibt saubere Arbeit. Das Problem liegt nicht in den Zeilen, sondern zwischen ihnen.
| Auftrag | Vergütet über | Was außerhalb liegt | |
|---|---|---|---|
| M&A-Beratung, Nachfolgebörse | Käufer finden, Preis erzielen | die Transaktion | ob ein Verkauf überhaupt die richtige Antwort ist |
| Steuerberatung | Struktur, Umwandlung, Steuerlast | die Gestaltung | private Versorgungsplanung – berufsrechtlich nicht ihr Feld |
| Rechtsberatung | Verträge, Gesellschafts- und Erbrecht | das Dokument | die Familie als Ganzes; vertreten wird immer eine Partei |
| Wirtschaftsprüfung | Bewertung nach anerkannter Methodik | den ermittelten Wert | was der Verkäufer danach zum Leben braucht |
| Kreditinstitut | Finanzierung der Käuferseite | das Kreditgeschäft | die Interessen des Verkäufers – die Bank sitzt gegenüber |
Die Lücke im System
Ein Unternehmer formuliert seine Sorge selten so, wie sie in einer Bewertung abgebildet wird.
Er fragt nicht: Was bringt der Betrieb?
Er fragt: Kann ich mir das leisten – aufhören?
Das ist eine andere Rechnung. Sie hat andere Eingangsgrößen, einen anderen Zeithorizont und ein anderes Ergebnis. Vor allem hat sie einen anderen Ausgangspunkt: nicht die Firma, sondern den Haushalt.
Diese Rechnung erstelle ich.
Die Systematik
Eine Bewertung arbeitet sich von unten nach oben: Umsatz, Ergebnis, Multiplikator, Bandbreite. Heraus kommt ein Preis. Ich gehe den umgekehrten Weg – in fünf Schritten.
Am Ende steht ein einziger Betrag. Anders als der Kaufpreis ist er nicht verhandelbar.
Ein Rechenbeispiel
Alle Werte sind gerundete Beispielwerte zur Veranschaulichung der Systematik. Sie beziehen sich nicht auf einen realen Mandanten.
| Position | Wert |
|---|---|
| Inhaber / Ehepartnerin | 59 / 56 Jahre, Ehepartnerin im Betrieb angestellt |
| Privater Bedarf im Ruhestand | 11.000 € netto monatlich, heutige Kaufkraft |
| Vorhandene lebenslange Bezüge | 3.070 € monatlich (gesetzliche Rente beider, Basisrente) |
| Monatliche Lücke | 7.930 €, inflationsindexiert |
| Rechenhorizont | bis zum 95. Lebensjahr der jüngeren Partnerin = 39 Jahre |
| Barwert der Lücke | rund 2,80 Mio. € |
| Einmalpositionen (Pflege, Instandhaltung, Reserve) | 0,60 Mio. € |
| Vorhandenes freies Vermögen außerhalb der Firma | – 0,64 Mio. € |
| Erforderlicher Nettoerlös aus der Übergabe | rund 2,76 Mio. € |
| Erforderlicher Bruttokaufpreis (strukturabhängig) | rund 3,7 Mio. € |
| Marktübliche Bandbreite für ein Unternehmen dieser Größe | 2,4 – 3,1 Mio. € |
| Deckungslücke | 0,6 bis 1,3 Mio. € |
Diese Lücke ist der eigentliche Befund. Sie lässt sich schließen – aber nicht in dem Jahr, in dem verkauft wird.
Der Zeitfaktor
Fast jede Maßnahme, die eine solche Lücke verkleinert, braucht Zeit. Manche wegen gesetzlicher Fristen, manche wegen der Marktmechanik, manche schlicht wegen Zinseszins. Sieben Themen mit Uhr:
Diese Punkte gehören auf eine Agenda, nicht auf eine Internetseite. Ich führe sie hier bewusst nicht aus und spreche dazu keine steuerlichen Gestaltungsempfehlungen aus – das ist Sache Ihres Steuerberaters und Ihres Anwalts. Was ich zeige: Die Liste existiert, und sie hat ein Ablaufdatum.
Vier Zahlen zur Größenordnung
186.000
So viele Unternehmen erreichen laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn zwischen 2026 und 2030 die Übergabereife. Das sind gut 37.000 pro Jahr.
569.000
So viele Inhaber im Mittelstand planen nach der Erhebung der KfW, nach ihrem Rückzug bis Ende 2029 gar nicht erst weiterzumachen – Geschäftsaufgabe statt Nachfolge.
1.500
So viele Personen in Deutschland tragen das CFP®-Zertifikat, die international anerkannte Qualifikation für ganzheitliche Finanzplanung. Weltweit sind es mehr als 190.000 in 26 Ländern.
124
So viele übergabereife Unternehmen kämen rechnerisch auf jeden dieser Finanzplaner, wenn man die ersten beiden Zahlen durcheinander teilt.
Bei einem Teil der 569.000 ist der Betrieb schlicht zu klein, um übertragbar zu sein. Bei einem anderen Teil ist der Zug abgefahren. Die Relation wird schärfer, wenn man die andere Marktseite danebenlegt: Das Vermittlerregister führte zum 1. Juli 2026 exakt 178.810 Zulassungen als Versicherungsvermittler und 41.388 als Finanzanlagenvermittler. Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach § 34h GewO waren es 375.
Abgrenzung
Ich sage Ihnen offen, wo meine Arbeit aufhört. Das ist keine Bescheidenheit, sondern der Grund, warum Sie mir die andere Hälfte glauben können.
Das tue ich
Das tue ich nicht
Wie ich arbeite
Ein Gespräch, telefonisch, per Video oder vor Ort. Sie nennen mir die Eckdaten Ihres Haushalts und die Größenordnung des Unternehmens. Sie erhalten eine Zahl und die Rechnung dahinter, auf einer Seite. Kostenfrei und unverbindlich.
Betriebliches und privates Vermögen in einer Bilanz, Versorgungsverlauf Jahr für Jahr, Deckungslücke, Bruttoschwelle. Dazu eine priorisierte Liste dessen, was in Ihrem Zeitfenster noch möglich ist.
Ich koordiniere, Ihr Steuerberater gestaltet, Ihr Anwalt dokumentiert. Diese Arbeitsteilung ist kein Umweg – sie ist der Grund, warum das Ergebnis später hält.
Ehrlichkeit vorab
Bevor Sie fragen
Nein, und zwar aus einem sachlichen Grund. Steuerberatung deckt die steuerliche Gestaltung ab. Die private Versorgungsplanung eines Haushalts gehört nicht zum Berufsbild – so wenig, wie ich Sie steuerlich beraten darf. Beides ergänzt sich; ersetzen kann keines das andere.
Belastbarer als die Alternative. Der Bedarf eines Haushalts lässt sich gut prognostizieren, weil er sich langsam ändert. Unsicher ist die Marktseite – deshalb rechne ich sie als Bandbreite und zeige, ab welchem Erlös es eng wird.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Die vollständige Aufstellung wird individuell vereinbart, bevor sie beauftragt wird. Es gibt keine Vergütung, die von einer Transaktion abhängt.
Ja, und häufig stärker. Bei einer familieninternen Übergabe kommt Ihre Versorgung meist aus dem laufenden Betrieb – also aus derselben Quelle, aus der die nächste Generation investieren muss. Die beiden Ansprüche zu quantifizieren, bevor sie kollidieren, ist genau die Rechnung, um die es hier geht.
Eine Bewertung sagt Ihnen, was der Markt voraussichtlich zahlt. Sie sagt nichts darüber, ob dieser Betrag Ihre Versorgung trägt. Das sind zwei getrennte Größen, und nur ihr Vergleich ergibt eine Entscheidungsgrundlage.
Ja. Mein Sitz ist Dortmund, der Schwerpunkt liegt in der Metropole Ruhr, ein zweites Büro steht in Essen. Gespräche finden auf Wunsch per Video statt.
Ihr nächster Schritt
Eine Frage, sechzig Minuten, eine Seite.
Welchen Nettoerlös braucht Ihre Übergabe, damit Ihre Versorgung bis zum Ende trägt?
Sie erhalten eine Zahl und die Rechnung dahinter. Was Sie damit tun, entscheiden Sie danach.
Kostenfrei · unverbindlich · online oder vor Ort · keine Produktpräsentation
Lieber direkt sprechen? 0231 91 40 91-19 · kontakt@markus-feistle.de
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Sämtliche Werte des Rechenbeispiels sind gerundete Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik. Sie beziehen sich nicht auf einen realen Mandanten und stellen keine Zusage dar. Diese Darstellung ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung; eine solche ist mir nach § 5 StBerG nicht gestattet. Bitte lassen Sie jede Maßnahme vor der Umsetzung durch Ihren Steuerberater prüfen.