Markus FeistleStrategischer Finanzarchitekt 30-Minuten-Termin

Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen: Was es 2026 bringt

Markus Feistle sitzt am Schreibtisch, die Hände gefaltet, neben sich eine Tasse und ein Notizbuch. Im Fenster dahinter die Dortmunder Innenstadt mit dem Florianturm.
Worum es geht:
Wer früher in Rente geht, verliert dauerhaft 0,3 Prozent je Monat. Mit einem Teil der Abfindung lässt sich das zurückkaufen.
Für wen:
Angestellte ab 50, die einen Aufhebungsvertrag verhandeln und vor 67 in Rente gehen wollen.
Was gilt:
Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI. Zahlt der Arbeitgeber sie, ist die Hälfte steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG). Den Rest kann man als Sonderausgabe absetzen, aber nur bis zu einer Obergrenze.
Was es bringt:
Im Beispiel 18.678 Euro Steuer weniger — wenn der Arbeitgeber zahlt. Zahlen Sie selbst, sind es 5.026 Euro.
Erster Schritt:
Rentenauskunft zum Ausgleich von Abschlägen beantragen (Formular V0210). Kostet nichts.
Lesezeit:
8 Minuten

Stand: 06.10.2026, Rechengrößen 2026, Rentenwert ab 01.07.2026.

Eine Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen — das geht, und es ist steuerlich begünstigt. Aber nur auf einem Weg wirklich: wenn der Arbeitgeber zahlt.

Das Gesetz nennt es Ausgleich von Rentenabschlägen. Gemeint ist: Sie kaufen die Rente zurück, die Ihnen ein früherer Rentenbeginn nimmt. Ob sich das lohnt, ist keine Glaubensfrage. Es ist eine Rechnung. Hier ist sie.

Die Rechnung vorweg

Ein Fall, wie er im Revier immer wieder vorkommt.

Ein Projektleiter, 58 Jahre, Jahrgang 1968. Gehalt 110.000 Euro. Er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember 2026. Die Abfindung beträgt 150.000 Euro und fließt noch im Dezember. Er will mit 63 in Rente gehen, also vier Jahre vor seiner Regelaltersgrenze.

PostenWert
Rente mit 67, laut Auskunft 40 Entgeltpunkte1.700,80 €
Rente mit 63, Abschlag 14,4 %1.455,88 €
Verlust, jeden Monat, lebenslang244,92 €
Preis, um den Verlust zurückzukaufen65.012,53 €
Steuer gespart, wenn er selbst einzahlt5.025,55 €
Steuer gespart, wenn der Arbeitgeber einzahlt18.678,18 €

Rentenwerte in heutigem Geld, Rentenwert 42,52 Euro. Einkommensteuer 2026 ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Rechenwege stehen unten.

Derselbe Betrag, dieselbe Rente. Der Unterschied liegt allein darin, wer überweist: 13.652,63 Euro.

Kann ich meine Abfindung steuerfrei in die Rentenkasse einzahlen?

Zur Hälfte. Und nur, wenn der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt.

Das Einkommensteuergesetz stellt Zahlungen des Arbeitgebers für diesen Ausgleich steuerfrei. Aber nur, „soweit sie 50 Prozent der Beiträge nicht übersteigen“ (§ 3 Nr. 28 EStG). Die andere Hälfte bleibt Arbeitslohn. Sie wird wie die Abfindung versteuert.

Diese zweite Hälfte ist aber ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit ist sie als Sonderausgabe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hier liegt der Haken: Der Abzug ist gedeckelt.

Die Obergrenze 2026: 30.826 Euro. Das ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG). Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt er sich.

Von dieser Grenze gehen die Pflichtbeiträge ab, die im selben Jahr schon gezahlt wurden. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zählen beide. Wer bis Dezember über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kommt zusammen auf 18,6 Prozent von 101.400 Euro. Das sind 18.860,40 Euro. Es bleiben 11.965,60 Euro Spielraum.

Mehr als diesen Betrag kann der Projektleiter 2026 nicht absetzen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das 5.025,55 Euro Ersparnis. Genau so viel bekommt er, wenn er selbst einzahlt.

Zahlt der Arbeitgeber, kommt die steuerfreie Hälfte obendrauf. 32.506,27 Euro, die nicht versteuert werden. Bei 42 Prozent sind das 13.652,63 Euro.

Was kostet ein Rentenpunkt 2026?

Wer Rentenpunkte kaufen will, zahlt 2026 für einen Entgeltpunkt 9.661,58 Euro. Er bringt seit dem 1. Juli 2026 eine Monatsrente von 42,52 Euro.

Die Rechnung dahinter: vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro, mal Beitragssatz 18,6 Prozent. Das ist der Betrag, den das Gesetz für den Ausgleich ansetzt (§ 187a Abs. 3 SGB VI).

Beim Ausgleich kommt ein Aufschlag dazu. Der Betrag wird durch den Zugangsfaktor geteilt. Wer vier Jahre früher geht, hat einen Zugangsfaktor von 0,856. Ein ausgeglichener Entgeltpunkt kostet dann 11.286,90 Euro.

Die Logik ist einfach. Auch der zurückgekaufte Punkt fällt unter den Abschlag. Man muss also mehr kaufen, um netto einen Punkt zu behalten.

Im Beispiel fehlen 14,4 Prozent von 40 Punkten, also 5,76 Punkte. Mal 11.286,90 Euro ergibt 65.012,53 Euro.

Der Weg über den Arbeitgeber ist 13.653 Euro wert

So sehen beide Wege nebeneinander aus:

Selbst einzahlenArbeitgeber zahlt
Betrag an die Rentenversicherung65.012,53 €65.012,53 €
davon steuerfrei, § 3 Nr. 28 EStG0,00 €32.506,27 €
davon als Sonderausgabe abziehbar11.965,60 €11.965,60 €
Steuer gespart, 42 %5.025,55 €18.678,18 €
Netto aufgegeben59.986,98 €46.334,35 €
Rente ab 63, brutto, je Monat244,92 €244,92 €

„Netto aufgegeben“ heißt: der Betrag an die Rentenversicherung, abzüglich der Steuer, die dadurch entfällt.

Der Projektleiter bekommt für dasselbe Geld dieselbe Rente. Auf dem einen Weg kostet sie ihn 13.652,63 Euro weniger.

Warum gerade 42 Prozent? Weil er im Auszahlungsjahr voll verdient. Sein Einkommen liegt ohnehin über 69.879 Euro, wo der Satz von 42 Prozent beginnt. Die Fünftelregelung bringt ihm dann nichts mehr. Jeder Euro der Abfindung kostet 42 Cent Steuer.

Deshalb gehört die Abrede in den Aufhebungsvertrag. Die Steuerfreiheit gibt es nur für Zahlungen des Arbeitgebers. Hinein gehören der Betrag und die Zahlung direkt an die Rentenversicherung. Nach der Unterschrift ist die Gegenseite zu nichts mehr verpflichtet.

Lohnt sich das? Die Rechnung geht erst mit über 80 auf

Jetzt die unbequeme Seite.

Die 244,92 Euro sind brutto. Davon gehen ab:

  • Kranken- und Pflegeversicherung, wenn er gesetzlich versichert ist. Rentner zahlen die Hälfte von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 Prozent. Die Pflegeversicherung von 3,6 Prozent tragen sie allein. Zusammen 12,35 Prozent.
  • Einkommensteuer. Bei Rentenbeginn 2031 sind 86,5 Prozent der Rente steuerpflichtig (§ 22 EStG). Angenommen ist ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent im Ruhestand.

Es bleiben überschlägig 160 Euro im Monat, 1.922 Euro im Jahr.

Dem stehen 46.334 Euro gegenüber, die er netto aufgegeben hat. Ohne jede Rentenerhöhung ist das Geld nach gut 24 Jahren zurück. Dann ist er 87.

Renten steigen aber mit den Löhnen. Bei angenommenen 2 Prozent im Jahr ist das Geld nach rund 19 Jahren zurück. Dann ist er 82. Die 2 Prozent sind eine Rechenannahme, keine Prognose.

Zum Vergleich: Ein 65-jähriger Mann hat heute im Schnitt noch 18,2 Jahre vor sich, eine Frau 21,2 Jahre (Statistisches Bundesamt, Stand 2025).

Die Ausgleichszahlung ist also kein Steuersparmodell. Sie ist eine Versicherung gegen ein langes Leben. Wer lange lebt, gewinnt. Wer früh stirbt, verliert. Die Steuerfreiheit verschiebt nur die Schwelle, ab der sich die Wette lohnt.

Was sie besser kann als ein Depot: Die Rente zahlt, solange er lebt. Sie steigt mit den Löhnen. Ein Kurseinbruch mit 70 trifft sie nicht.

Was passiert, wenn ich doch bis 67 arbeite?

Dann bekommt er mehr Rente, nicht weniger. Die Rentenversicherung sagt es ausdrücklich: Wer Sonderzahlungen geleistet hat, muss die vorgezogene Rente nicht in Anspruch nehmen.

Die 65.012,53 Euro kaufen dann 6,73 Entgeltpunkte ohne Abschlag. Das sind 286,12 Euro im Monat statt 244,92 Euro. Daraus folgt rechnerisch: Das Geld ist nicht verloren, wenn sich der Plan ändert.

Zurück gibt es allerdings nichts. Eine Erstattung ist ausgeschlossen (§ 187a Abs. 3 SGB VI). Vererben lässt sich der Betrag auch nicht. Es bleibt nur die Hinterbliebenenrente für Ehepartner.

Abfindung mit 55 oder 58: Der Preis steigt jedes Jahr

Die Auskunft zum Ausgleich gibt es ab dem 50. Geburtstag (§ 187a Abs. 1a SGB VI). Ab dann kann man zahlen, bis zur Regelaltersgrenze. Einmal oder in Teilbeträgen, auch mehrmals im Jahr.

Wer früher zahlt, kauft zum heutigen Preis. Der Preis eines Entgeltpunkts steigt mit den Löhnen. Der gekaufte Entgeltpunkt steigt danach mit den Renten.

Wer mit 55 zahlt, bindet das Geld aber länger. Bis zur Rente ist es nicht verfügbar — auch nicht für den Fall, dass die nächste Stelle auf sich warten lässt.

Was gegen die Rechnung spricht

Die Abfindung fließt im Folgejahr. Dann sieht die Steuer völlig anders aus. Ohne Gehalt greift die Fünftelregelung, der Steuersatz auf die Abfindung sinkt. Die steuerfreie Hälfte ist dann weniger wert. Dafür steht ohne eigene Pflichtbeiträge der volle Höchstbetrag für den Abzug bereit (2026: 30.826 Euro). Wie viel der Monat der Auszahlung ausmacht, steht im Artikel Abfindung im Dezember oder Januar auszahlen.

Der Abzug wirkt nur bei Einkommen. Wer im Jahr nach dem Ausscheiden selbst einzahlt und kaum Einkünfte hat, spart fast nichts. Teilzahlungen gehören in Jahre, in denen Steuer anfällt.

Der Ausgleich schließt nur den Abschlag. Die Lücke durch fehlende Beitragsjahre zwischen 58 und 63 bleibt. Die Auskunft rechnet mit dem bisherigen Verdienst bis zum Rentenbeginn weiter (§ 187a Abs. 2 SGB VI). Wer arbeitslos wird oder nicht mehr arbeitet, bekommt weniger Punkte als dort angenommen.

Privat Krankenversicherte rechnen anders. Für sie fällt kein Beitrag auf die Rente an. Sie bekommen sogar einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Die Rechnung oben wird für sie günstiger.

Es gibt eine zweite Tür. Teile der Abfindung lassen sich auch steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung lenken. Auch dort muss die Abrede vor der Unterschrift stehen. Wie das geht, steht im Artikel Betriebsrente nach Aufhebungsvertrag. Beide Wege schließen sich nicht aus.

Drei Schritte

Heute, ohne Berater. Beantragen Sie bei der Rentenversicherung die Auskunft zum Ausgleich von Rentenabschlägen, Formular V0210. Sie nennt Ihre Minderung und den genauen Betrag. Ohne diese Auskunft ist keine Zahlung möglich.

Vor der Unterschrift. Soll ein Teil der Abfindung in die Rentenversicherung, gehört das in den Aufhebungsvertrag. Mit Betrag, Zahlung durch den Arbeitgeber direkt an die Rentenversicherung und Termin. Lassen Sie die Formulierung rechtlich prüfen.

Im Jahr der Zahlung. Rechnen Sie den Höchstbetrag gegen. Die eigenen Pflichtbeiträge im selben Jahr verkleinern den Spielraum. Was nicht hineinpasst, wirkt steuerlich nicht.

Zurück zum Projektleiter

Er hat 150.000 Euro verhandelt und die Zahl im Vertrag geprüft. Die Frage, wer die 65.012,53 Euro überweist, stand nicht darin. Sie war 13.652,63 Euro wert.

Über die Summe wird verhandelt. Über den Zahlungsweg fast nie.

Welche Fristen vor und nach der Unterschrift laufen, steht in der kostenlosen Fristenliste. Wenn Sie Ihre eigene Rechnung durchgehen wollen, vereinbaren Sie einen Termin.

Quellen

Alle am 06.10.2026 geöffnet.

  • § 187a SGB VI (Ausgleich von Rentenminderungen, Abs. 1, 1a, 2, 3) — dejure.org/gesetze/SGB_VI/187a.html · Klasse S
  • § 3 Nr. 28 EStG (Steuerfreiheit von 50 Prozent der Arbeitgeberzahlung) — dejure.org/gesetze/EStG/3.html · Klasse S
  • § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG (Sonderausgaben, Höchstbetrag, Kürzung um Arbeitgeberanteil) — dejure.org/gesetze/EStG/10.html · Klasse S
  • § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Besteuerungsanteil 86,5 Prozent bei Rentenbeginn 2031) — dejure.org/gesetze/EStG/22.html · Klasse S
  • Deutsche Rentenversicherung, Sozialversicherungsrechengrößen 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 Euro, knappschaftlich 124.800 Euro — deutsche-rentenversicherung.de, Meldung vom 10.09.2025; in Kraft durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 · Klasse S
  • Beitragssatz Rentenversicherung 2026: 18,6 Prozent — Rentenversicherungsbeitragssatzbekanntmachung 2026 · Klasse S
  • Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026: plus 4,24 Prozent, aktueller Rentenwert 42,52 Euro ab 01.07.2026 — Meldung vom 05.03.2026 · Klasse S
  • Deutsche Rentenversicherung, Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen (ab 50, Formular V0210, Teilzahlungen, keine Pflicht zur vorzeitigen Rente, keine Erstattung) · Klasse S
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Ab 50 mit Sonderzahlungen Rentenabschläge ausgleichen, 25.02.2025 (0,3 Prozent je Monat) · Klasse S
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.07.2026: fernere Lebenserwartung 65-Jähriger 2025, Männer 18,2 Jahre, Frauen 21,2 Jahre · Klasse S
  • Amtliche Einkommensteuer-Tarifformel 2026, 42 Prozent ab 69.879 Euro — belegt in Zahlenblatt.md · Klasse S
  • Krankenversicherung 14,6 Prozent, Zusatzbeitrag Ø 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent — belegt im Artikel betriebsrente-nach-aufhebungsvertrag (BMG, Stand 2026) · Klasse S

Höchstbetrag 30.826 Euro, von mir abgeleitet: Beitragsbemessungsgrenze knappschaftlich 124.800 Euro × Beitragssatz knappschaftlich 24,7 Prozent = 30.825,60 Euro, nach § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG aufgerundet auf 30.826 Euro. Beitragssatz 24,7 Prozent und Grenze 10.400 Euro monatlich: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, „Aktuelle Zahlen der knappschaftlichen Rentenversicherung“, Abruf 06.10.2026 · Klasse S. Deckt sich mit abfindung-auszahlungsjahr.

Kein Beleg aus Klasse B im Artikeltext.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall und enthält keine Anlageempfehlung. Steuerliche Beratung im Sinne des § 5 Steuerberatungsgesetz und Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bleiben den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten. Die Fallgeschichte ist ein typisiertes Szenario und dient der Illustration, nicht als Beleg. Alle Rechengrößen: Stand 2026.

Markus Feistle, strategischer Finanzarchitekt, Metropole Ruhr.

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