Markus FeistleStrategischer Finanzarchitekt 30-Minuten-Termin

Die 45-Prozent-Grenze fällt auf 250.000 Euro

9. September 2026

Ein aufgeschlagener Aufhebungsvertrag auf einem dunklen Schreibtisch. Auf Seite eins ist die Abfindungssumme rot umkringelt, auf Seite vier das Auszahlungsdatum. Darüber die Zeile: Die Summe steht auf Seite eins. Das Geld auf Seite vier.
Worum es geht:
Das Kabinett hat am 2. September die Einkommensteuerreform beschlossen. Sie senkt die Schwelle, ab der 45 Prozent gelten.
Für wen:
Wer in einem einzelnen Jahr ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat — durch Abfindung, Firmenanteil, Sonderzahlung oder aufgelöste Rücklagen.
Was gilt:
Heute beginnen 45 Prozent bei 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen. Nach dem Entwurf ab 2027 bei 250.000. Neu darüber 47 Prozent ab 280.000.
Was es kostet:
Bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 1.235 Euro mehr im Jahr. Rechnung unten, abgeleitet.
Erster Schritt:
Im letzten Steuerbescheid die Zeile „zu versteuerndes Einkommen“ suchen.
Lesezeit:
4 Minuten

Stand: Kabinettsentwurf vom 2. September 2026. Bundestag und Bundesrat stehen aus.

Sie hatte die Summe schon verteilt

Eine Mandantin kam mit einer Zahl im Kopf. 450.000 Euro sollten es werden, einmalig.

Sie hatte die Summe bereits verteilt. Lebensstandard rauf, ein paar größere Anschaffungen, der Rest angelegt. Über die Anlage wollte sie sprechen.

Dann hat sie zum ersten Mal gehört, was davon nach Steuern übrig bleibt.

Danach war es still im Raum.

Was danach passiert ist, steht weiter unten. Zuerst gehört die Regel erklärt, an der das hängt.

Die Schlagzeile stimmt, sie meint nur jemand anderen

Am 2. September hat das Kabinett die Einkommensteuerreform beschlossen. Der Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900. Das Kindergeld geht auf 267 und dann auf 272 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Das Volumen beziffert das Bundesfinanzministerium auf rund zehn Milliarden Euro im Jahr, voll wirksam ab 2028.

Für die meisten ist das ein Plus. Auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig etwas später: ab 70.600 statt ab 69.879 Euro.

Eine Grenze geht nach unten

Der Satz von 45 Prozent beginnt heute bei 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen. Nach dem Entwurf beginnt er ab 2027 bei 250.000 Euro. Das sind 27.826 Euro weniger. Darüber kommt ein neuer Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Zehn Milliarden Entlastung und eine Grenze, die um 27.826 Euro nach unten rutscht. Beides steht in demselben Entwurf.

Die beiden Zahlen sind unterschiedlich erhoben und dürfen nicht gegeneinander gerechnet werden. Die zehn Milliarden sind eine Summe über alle Steuerpflichtigen. Die 27.826 Euro sind eine Linie, die einzelne überschreiten. Wer beides in einen Satz packt, vergleicht Äpfel mit einer Ampel.

Was der Sprung an einem Beispiel kostet

Angenommen, jemand hat in einem Jahr 300.000 Euro zu versteuern. Gerechnet wird nur der Teil oberhalb von 250.000 Euro, ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer.

Heute: 27.826 Euro werden mit 42 Prozent belastet, das sind 11.686,92 Euro. Die restlichen 22.174 Euro mit 45 Prozent, das sind 9.978,30 Euro. Zusammen 21.665,22 Euro.

Nach dem Entwurf: 30.000 Euro mit 45 Prozent, das sind 13.500 Euro. Die restlichen 20.000 Euro mit 47 Prozent, das sind 9.400 Euro. Zusammen 22.900 Euro.

Differenz: 1.234,78 Euro im Jahr.

Diese Zahl ist abgeleitet. Sie steht in keiner Quelle, sie folgt aus den Tarifwerten und der genannten Annahme. Wer andere Werte einsetzt, bekommt ein anderes Ergebnis.

Und sie ist kleiner, als die Aufregung vermuten lässt. Das ist der ehrliche Teil: Bei 300.000 Euro geht es um gut tausend Euro im Jahr, nicht um eine Katastrophe. Die Nachricht ist nicht der Betrag. Die Nachricht ist die Richtung.

Drei Schritte, der erste heute und ohne Berater

Erstens: die richtige Zahl finden. Nehmen Sie den letzten Steuerbescheid und suchen Sie die Zeile „zu versteuerndes Einkommen“. Nicht das Bruttogehalt, nicht den Umsatz. Nur diese Zahl entscheidet, wo Sie zu den Grenzen stehen. Das dauert fünf Minuten.

Zweitens: das Zuflussjahr klären. Bei einer einmaligen Zahlung entscheidet, in welchem Jahr sie steuerlich anfällt — nicht, wann sie auf dem Konto liegt. Solange über eine Zahlung noch verhandelt wird, ist das Jahr Teil der Verhandlung.

Drittens: vorher rechnen lassen, nicht nachher. Die Frage nach der Struktur wird meistens gestellt, wenn das Geld schon da ist. Dann ist ein Teil der Möglichkeiten weg.

Was aus dem Fall geworden ist

Die Mandantin hat sich nicht mit dem Ergebnis abgefunden. Sie hat drei Photovoltaik-Anlagen gekauft und den Zahlungsverkehr dafür getrennt: eigenes Konto, Darlehen und Erträge darüber, direkter Zugriff für die Steuerberaterin, Überschüsse automatisch in eine feste Depotstruktur. Wegen der Gewerbeanmeldung ist die Kontotrennung ohnehin Pflicht, nicht Komfort.

Der Punkt ist nicht die Photovoltaik. Der Punkt ist der Zeitpunkt. Sie hat angefangen zu strukturieren, nachdem sie die Zahl gehört hatte — und nicht, bevor sie die Summe verplant hatte.

Ab 2027 fällt diese Zahl bei derselben Summe etwas größer aus.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung „Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg“, 02.09.2026. Abgerufen am 05.09.2026. Klasse S.
  • beck-aktuell, „Kabinett bringt Steuerreform auf den Weg“, 02.09.2026. Abgerufen am 05.09.2026. Klasse A.
  • Haufe, „Einkommensteuerreformgesetz 2027“, 27.08.2026. Abgerufen am 05.09.2026. Klasse A.
  • Legal Tribune Online, „Steuerrecht: Wichtige Neuerungen im Jahr 2026“, 08.01.2026. Abgerufen am 05.09.2026. Klasse A.
  • § 32a Absatz 1 EStG, geltende Fassung 2026. Wert 277.826 Euro von Markus Feistle an der Primärquelle bestätigt am 05.09.2026.

Hinweis: Der geschilderte Fall stammt aus einem echten Mandat und ist anonymisiert — kein Name, kein Ort, kein Zeitraum. Die genannte Summe von 450.000 Euro ist die Erwartung der Mandantin, keine gerechnete und keine belegte Zahl. Der Fall dient der Illustration, nicht als Beleg.

Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Was im Einzelfall gilt, hängt von Umständen ab, die hier nicht abgebildet sind.

Markus Feistle, strategischer Finanzarchitekt, Metropole Ruhr

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