Altersvorsorgedepot – die Reihe, Teil 2 von 9
Altersvorsorgedepot und Riester
Die folgenreichste Entscheidung über Ihren Riester-Vertrag fällt 2027 womöglich, ohne dass Sie sie treffen. Altersvorsorgedepot und Riester hängen über eine einzige Regel zusammen.
Ein Fall, wie er im Revier immer wieder vorkommt.
Ein Dienstagabend im Januar 2027. Ein Ingenieur, Anfang 50, sitzt am Küchentisch. Der Laptop steht zwischen Brotkorb und einem Brief vom Finanzamt. Er hat gelesen, dass das neue Altersvorsorgedepot da ist. Mehr Zulage, ETFs, keine Garantiepflicht. Er braucht zehn Minuten. Dann klappt er den Laptop zu und fühlt sich vernünftig.
Fragen Sie ihn, was er an diesem Abend entschieden hat.
Was bedeutet das Altersvorsorgedepot für meinen Riester-Vertrag?
Er wird sagen: ein neues Depot. Das ist die naheliegende Antwort. Sie ist unvollständig. Denn zwei Meter weiter, in der Schublade, liegt ein Ordner mit seinem Riester-Vertrag. Über den hat er an diesem Abend auch entschieden.
Bestehende Riester-Verträge laufen nach 2027 weiter. Nichts wird gekündigt, nichts umgewandelt. Für sie gilt bis zum Rentenbeginn das alte Recht. Aber nur, solange man nichts Neues abschließt. Wer ab dem 1. Januar 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht. Für alle seine Verträge, auch für den alten. Der alte Vertrag ist danach kein Bestandsvertrag mehr. Zurück geht es nicht.
Für viele ist das ein Gewinn. Die Grundzulage steigt von höchstens 175 Euro auf bis zu 540 Euro, schon bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Die volle Kinderzulage von 300 Euro gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag. Aber nicht für alle: Ein Ehepartner, der nur über den anderen mitgefördert wird, bleibt bei 175 Euro. Und Finanztest nennt Eltern mit kleinem Einkommen, die sich unter Umständen schlechter stellen.
Sollte ich meine Riester-Rente kündigen?
Das ist die Frage, die viele stattdessen stellen. Die Antwort ist fast immer: nein, zumindest nicht so. Wer kündigt, muss die staatlichen Zulagen und die erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Anbieter behält den Betrag von der Auszahlung ein. Dazu kommen die Kosten, die im Vertrag schon angefallen sind.
Es gibt bessere Wege. Den Vertrag weiterlaufen lassen. Ihn beitragsfrei stellen, das lässt sich später wieder ändern. Oder ihn in einen neuen Vertrag übertragen. Laut Deutscher Rentenversicherung muss bereits erhaltene Förderung dabei nicht zurückgezahlt werden.
Der stille Schalter: Eine Entscheidung fällt, indem man eine andere trifft
Ich nenne das den stillen Schalter. Das Gesetz hat ihn eingebaut, ohne Formular, ohne Rückfrage.
Das Seltsame daran: Für den Ingenieur ist der Schalter wahrscheinlich ein Gewinn. Wenn es gut ausgeht, wo liegt dann das Problem?
Nicht im Ergebnis. In der Reihenfolge. Was die Umstellung für Garantie, Kosten und Rentenbeginn seines alten Vertrags bedeutet, sagt die Regel nicht im Einzelnen. Die Antwort muss vom Anbieter kommen. Er hätte sie vorher haben können. Er hat nicht gefragt, weil er nicht wusste, dass es eine Frage gibt.
Das Problem, das sich damit löst: Sie machen aus dem stillen Schalter eine Entscheidung. Sie wissen, welche Frage Sie Ihrem Anbieter stellen, bevor Sie irgendwo klicken. In meinen Gesprächen lege ich genau diese beiden Verträge nebeneinander: die Zulage nach altem und nach neuem Recht, mit Ihrem Einkommen und Ihren Kindern. Dann ist der Schalter kein Zufall mehr.
Ihr erster Schritt
- Heute: alten Vertrag und letzte Jahresmitteilung heraussuchen. Beitrag, Zulage, Kinderzulage, Garantie notieren.
- Nicht kündigen, bevor gerechnet ist.
- Wenn Tarife vorliegen: alter Vertrag weiter, beitragsfrei, übertragen oder neu abschließen. Alle Wege sind in Ordnung. Nur der Zufall nicht.
- Dann rechnen: Was Ihnen das neue Depot mit Zulagen und Steuererstattung bis zur Rente mehr bringt, zeigt der Altersvorsorgedepot Rechner.
Im nächsten Teil
Der alte Vertrag ist geklärt. Jetzt kommt der neue, und mit ihm der Satz, den man über das Altersvorsorgedepot am häufigsten liest: Die Kosten sind gedeckelt. Es ist der beruhigendste Satz der ganzen Reform. Und genau deshalb ist er gefährlich. Teil 3: Altersvorsorgedepot Kosten.
Zurück zu Teil 1: Altersvorsorgedepot Zulage. Die ganze Reihe: Das Altersvorsorgedepot kommt.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz, Gesetzesbeschluss, BR-Drucksache 206/26 (verkündet BGBl. I 2026 Nr. 156): § 52 Abs. 50a, §§ 84–86 EStG. Abgerufen 09.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 08.05.2026. Abgerufen 09.10.2026
- Leistungsbeschreibung „Überprüfung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages“, FIM-Portal, fachlich freigegeben vom BMF am 28.03.2024. Abgerufen 10.10.2026
- dpa-Themendienst auf ihre-vorsorge.de, 09.09.2024: Kündigung oder Stilllegung. Abgerufen 10.10.2026
- Stiftung Warentest, Finanztest: Altersvorsorgedepot, test.de/altersvorsorgedepot. Abgerufen 09.10.2026
Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: Gesetz vom Mai 2026, anzuwenden ab 1. Januar 2027.
Markus Feistle, strategischer Finanzarchitekt, seit 2000 in der Finanzberatung, Dortmund und Essen.
