Altersvorsorgedepot – die Reihe, Teil 7 von 9
Altersvorsorgedepot Steuer
Wer gut verdient, liest beim Altersvorsorgedepot „540 Euro Zulage“ und winkt ab. Für ihn ist die Zulage nicht die wichtige Zahl. Die wichtige Zahl steht im Steuerbescheid.
Ein Fall, wie er im Revier immer wieder vorkommt.
Ein Bereichsleiter aus dem Anlagenbau, Mitte 40, gut sechsstelliges Jahresgehalt. Er liest vom Altersvorsorgedepot und rechnet im Kopf. 540 Euro Zulage. Ein Bruchteil seines Monatsgehalts. „Das ist was für Berufseinsteiger“, sagt er und blättert weiter.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener?
Das ist ein sehr menschlicher Fehler. Er vergleicht die Zulage mit seinem Gehalt, und gegen ein großes Gehalt sieht jede Zulage klein aus. Aber er rechnet mit der falschen Zahl.
Beiträge zum Altersvorsorgedepot sind als Sonderausgaben absetzbar: bis 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr plus die Zulage. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage. Wenn ja, erstattet es die Differenz. Die Zulage selbst geht ins Depot.
| Angestellter ohne Kinder, Grenzsteuersatz 42 Prozent | Euro im Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800,00 |
| Grundzulage | 540,00 |
| absetzbar als Sonderausgabe | 2.340,00 |
| Steuerminderung bei 42 Prozent | 982,80 |
| davon schon über die Zulage erhalten | 540,00 |
| zusätzliche Erstattung vom Finanzamt | 442,80 |
| Nettoaufwand für 2.340 Euro im Depot | 1.357,20 |
Abgeleitet. 42 Prozent gelten 2026 für ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 69.879 und 277.825 Euro, alleinstehend. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Tarif 2027 noch nicht berücksichtigt. Mit Kindern wird auch die Kinderzulage verrechnet.
Die Steuerwippe: Das Depot verschiebt Steuern, es schafft sie nicht ab
Für den Bereichsleiter ist die Zulage nur der erste Teil. Zusammen mit der Erstattung bekommt er für 1.800 Euro Eigenbeitrag 982,80 Euro Steuerwirkung im Jahr. Das Produkt, das er für Berufseinsteiger gehalten hat, wirkt bei ihm stärker, als er dachte.
Aber es gibt eine zweite Seite. Die Auszahlungen im Alter werden voll versteuert, mit dem persönlichen Steuersatz. Ich nenne das die Steuerwippe. Auf der einen Seite sitzt der Steuersatz heute, auf der anderen der Steuersatz im Alter. Das Depot verschiebt Steuern von der einen Seite auf die andere.
Damit wird die eigentliche Frage sichtbar. Sie lautet nicht: Ist die Zulage groß genug? Sie lautet: Zahle ich mit 70 weniger Steuern als mit 45? Sinkt das Einkommen im Ruhestand, sinkt meist auch der Steuersatz. Dann geht die Wippe zu seinen Gunsten aus. Wer im Alter hohe Betriebsrenten oder Mieteinnahmen hat, sitzt auf der anderen Seite schwerer, als er heute denkt.
Das Problem, das sich damit löst: Sie bewerten das Altersvorsorgedepot nicht an der falschen Zahl. Sie sehen den echten Hebel für Ihr Einkommen. Und Sie kennen die eine Frage, die über das Ergebnis entscheidet. Genau diese Rechnung mache ich mit meinen Mandanten: gesetzliche Rente, Betriebsrente und Mieteinnahmen auf dem Tisch, dann die Wippe für beide Seiten.
Was dagegen spricht
Die Steuerwirkung ist gedeckelt. Mehr als 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr werden nicht gefördert. Für ein sechsstelliges Gehalt schließt das Altersvorsorgedepot allein keine Versorgungslücke. Es ist ein Baustein, kein Plan.
Der schwerste Einwand: Den eigenen Steuersatz in 20 Jahren kennt niemand. Die Rechnung gilt für heute. Ob die Wippe in Ihrem Fall kippt, ist eine Annahme, keine Gewissheit.
Für wen das nicht gilt
Für Beamte und Selbstständige gelten eigene Regeln zur Förderung, die hier nicht behandelt sind. Wer Kinder hat, muss die Kinderzulage einbeziehen. Im Zweifel gehört die Rechnung zum Steuerberater.
Ihr erster Schritt
- Heute: im letzten Steuerbescheid das zu versteuernde Einkommen nachsehen. Liegt es 2026 über 69.879 Euro, liegt Ihr Grenzsteuersatz bei 42 Prozent.
- Dann: schätzen, welche Einkünfte Sie im Ruhestand haben.
- Mit beiden Zahlen die Steuerwippe für Ihren Fall durchrechnen lassen. Einen ersten Eindruck gibt der Altersvorsorgedepot Rechner.
Im nächsten Teil
Jetzt kennen Sie die fünf Regeln, das System dahinter und die Steuer. Bleibt die Frage, mit der die Reihe begonnen hat: Welcher Tarif passt zu mir? Diese Frage kann man beantworten, bevor es den ersten Tarif gibt. Man muss nur wissen, wie man misst. Teil 8: Altersvorsorgedepot Vergleich.
Zurück zu Teil 6: Riester-Nachfolger Altersvorsorgedepot. Die ganze Reihe: Das Altersvorsorgedepot kommt.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz, Gesetzesbeschluss, BR-Drucksache 206/26 (verkündet BGBl. I 2026 Nr. 156): § 10a Abs. 1, § 22 Nr. 5, § 84 EStG. Abgerufen 10.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 08.05.2026: Sonderausgabenabzug, Besteuerung in der Auszahlungsphase. Abgerufen 09.10.2026
- Bundesministerium der Finanzen, Lohn- und Einkommensteuerrechner, Tarif 2026, abgerufen 10.09.2026 (Zahlenblatt)
- Rechnung: eigene Rechnung, Annahmen unter der Tabelle
Keine Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung. Eine steuerliche Beratung im Sinne des § 5 StBerG erfolgt nicht. Rechtsstand: Gesetz vom Mai 2026, anzuwenden ab 1. Januar 2027.
Markus Feistle, strategischer Finanzarchitekt, seit 2000 in der Finanzberatung, Dortmund und Essen.
