Markus FeistleStrategischer Finanzarchitekt 30-Minuten-Termin

Altersvorsorgedepot – die Reihe, Teil 6 von 9

Riester-Nachfolger Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot – die Reihe, Teil 6 von 9: Riester-Nachfolger Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist der Riester-Nachfolger. Aber es ist kein Abschied vom Umlageverfahren. Es ist etwas Interessanteres: der zweite Versuch, neben der gesetzlichen Rente einen kapitalgedeckten Baustein aufzubauen.

Ein Fall, wie er im Revier immer wieder vorkommt.

Ein Sonntagnachmittag, Küchentisch, Kaffee. Ein Vater, Anfang 60, Ingenieur kurz vor der Rente. Ihm gegenüber seine Tochter, 24, erste Stelle seit dem Sommer. Zwischen ihnen zwei Papiere. Seine Riester-Mitteilung. Und ihr Ausdruck über das neue Altersvorsorgedepot.

Der Vater schiebt seine Mitteilung über den Tisch. „Das hab ich vor zwanzig Jahren auch gemacht. Schau, was rausgekommen ist.“

Was ist der Riester-Nachfolger, und ist er besser?

Man kann diese Szene auf zwei Arten lesen. Die naheliegende: Kapitaldeckung hat in Deutschland nicht funktioniert, also wird sie auch diesmal nicht funktionieren. Das ist der Satz, den man an vielen Küchentischen hört. Er übersieht, was sich geändert hat.

Die gesetzliche Rente bleibt umlagefinanziert. Die Beiträge von heute zahlen die Renten von heute. Das Altersvorsorgedepot kommt daneben, freiwillig und gefördert, ab dem 1. Januar 2027. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr.

Der erste Versuch hat nicht gehalten, was er versprach. Für das Jahr 2021 bekamen rund 10,2 Millionen Menschen eine Riester-Förderung. Gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel der Verträge ruhen, schätzt die Bundesregierung.

Erster Versuch: RiesterZweiter Versuch: Altersvorsorgedepot
GarantieBeitragsgarantie Pflichtkeine Pflicht, Garantieprodukte bleiben möglich
Grundzulagehöchstens 175 Eurobis zu 540 Euro
Auszahlunglebenslange Rente im Kernauch Auszahlplan, mindestens bis 85
Kostenkeine gesetzliche ObergrenzeObergrenze nur beim Standarddepot, 1,0 Prozent
nächste Stufe–Standarddepot über einen öffentlichen Träger per Verordnung möglich

Der zweite Versuch: ein Baustein mit vorgebohrtem Loch

Der erste Versuch ist nicht an der Idee gescheitert, Geld am Kapitalmarkt für das Alter arbeiten zu lassen. Er hat sich selbst gebremst. Mit einer Garantiepflicht, die Rendite kostete. Mit einer Grundzulage von 175 Euro. Mit Verträgen, von denen jeder fünfte bis vierte irgendwann still liegen blieb.

Der zweite Versuch ändert genau diese Stellen. Und jetzt verstehen Sie auch die fünf Regeln aus den Teilen 1 bis 5. Mehr Zulage, aber nur für zwei Verträge. Mehr Freiheit bei der Anlage, aber ein Kostendeckel nur für das einfachste Produkt. Mehr Freiheit bei der Auszahlung, aber mit einem Plan, der mit 85 enden darf. Das Gesetz gibt Spielraum und verlangt dafür, dass man ihn bewusst nutzt.

Und hier wird es spannend. Im Gesetz steht bereits die Möglichkeit, ein Standarddepot über einen öffentlichen Träger anzubieten. Niemand muss das neu beschließen, die Regierung kann es per Verordnung einführen. Laut Fachpresse ist für 2031 eine Überprüfung geplant. Das Gesetz ist also kein Endpunkt. Es ist ein Baustein mit einem vorgebohrten Loch für den nächsten.

Ob dieser nächste Baustein kommt, hängt an etwas sehr Einfachem: ob genug Menschen mitmachen. Die Tochter am Küchentisch ist damit nicht nur Sparerin. Sie ist Teil eines Tests.

Das Problem, das sich damit löst: Sie müssen sich nicht zwischen „Kapitaldeckung funktioniert nicht“ und „jetzt wird alles anders“ entscheiden. Sie sehen, was sich geändert hat und was nicht. Ich ordne das für meine Mandanten immer gleich ein: Die gesetzliche Rente ist das Fundament, das Depot ein Baustein darauf. Wie groß er sein muss, zeigt erst die Lücke im eigenen Plan.

Was dagegen spricht

Finanztest hält selbst ein Prozent Kosten beim Standarddepot für zu hoch. Die Auszahlung beginnt erst mit 65 statt 62. Ehepartner ohne eigenen Anspruch bleiben bei 175 Euro Grundzulage. Eltern mit kleinem Einkommen stellen sich laut Finanztest unter Umständen schlechter.

Der schwerste Einwand: Freiwilligkeit war schon beim ersten Versuch das Problem. Wer wenig verdient, spart oft gar nicht. Ob der zweite Versuch genau diese Menschen erreicht, weiß heute niemand.

Für wen das nicht gilt

Wer sein Geld vor 65 braucht, ist im freien Depot besser aufgehoben. Das Altersvorsorgedepot bindet das Kapital bis zum Ruhestand.

Ihr erster Schritt

  1. Heute: die letzte Renteninformation heraussuchen. Das ist das Fundament.
  2. Dann: ausrechnen, was im Monat fehlt. An dieser Lücke muss sich jeder Baustein messen lassen.
  3. Wenn geprüfte Tarife vorliegen: sehen, wie viel das Altersvorsorgedepot davon schließen kann.
  4. Selbst nachrechnen: Was der zweite Versuch Ihnen in Euro bringt, zeigt der Altersvorsorgedepot Rechner.

Im nächsten Teil

Für Gutverdiener hat das Gesetz eine Eigenschaft, die in keiner Schlagzeile steht. Die 540 Euro Zulage sind für sie nicht die wichtige Zahl. Die wichtige Zahl steht im Steuerbescheid, und sie ist fast doppelt so hoch. Teil 7: Altersvorsorgedepot Steuer.

Zurück zu Teil 5: Altersvorsorgedepot Auszahlung. Die ganze Reihe: Das Altersvorsorgedepot kommt.

Quellen

  • Altersvorsorgereformgesetz, Gesetzesbeschluss, BR-Drucksache 206/26 (verkündet BGBl. I 2026 Nr. 156): § 1 Abs. 1e AltZertG, § 84 EStG. Abgerufen 10.10.2026
  • Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage „Reform der privaten Altersvorsorge“, BT-Drucksache 21/605, 19.06.2025. Abgerufen 10.10.2026
  • Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Reform, 01.06.2026. Abgerufen 09.10.2026
  • Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 08.05.2026. Abgerufen 09.10.2026
  • Stiftung Warentest, Finanztest: Altersvorsorgedepot, test.de/altersvorsorgedepot. Abgerufen 09.10.2026
  • Cash: Altersvorsorgedepot 2027 – der Fahrplan für Finanzberater, 13.08.2026 (Überprüfung 2031). Abgerufen 09.10.2026

Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: Gesetz vom Mai 2026, anzuwenden ab 1. Januar 2027.

Markus Feistle, strategischer Finanzarchitekt, seit 2000 in der Finanzberatung, Dortmund und Essen.